Bedingungen der International Air Transport Association (IATA) (*.pdf Datei 164Kb)


REISEBEDINGUNGEN

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Vorbemerkung Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Teil I. für Vermittlungsleistungen und in Teil II. für Leistungen als Reiseveranstalter.

TEIL I

Vermittlungsleistungen

A. Allgemeines
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, soweit wir als Vermittlerin von Reisen, Flugbeförderung und sonstigen Touristikleistungen auftreten.
2. Wir treten bei der Vermittlung von Reisen bzw. einzelnen Reiseleistungen (z.B. Mietwagen, Flug) ausschließlich als Vermittlerin der Touristikleistungen der jeweiligen Anbieter auf und vermitteln Verträge im Namen und auf Rechnung der Anbieter. Zwischen uns und dem Kunden kommt im Falle der Buchung einer Touristikleistung ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande, dessen Gegenstand die Vermittlung
von Touristikleistungen ist.
3. Die auf unserem Internetauftritt unter www.tujareisen.de dargestellten Angebote von Touristikleistungen stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot unsererseits und/oder des jeweiligen Anbieters dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter der Touristikleistung abzugeben (invitatio ad offerendum). Die Angebotsabgabe erfolgt
durch die jeweilige Anfrage an uns sei es durch Fernkommunikationsmittel oder per Post. Der anfragende Kunde ist für den Zeitraum von maximal 6 Tagen an sein Vertragsangebot gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes erklären wir fernmündlich, in Textform oder schriftlich im Namen des jeweiligen Anbieters entweder die Annahme des auf den Abschluss eines Vertrages gerichteten Angebots oder übermitteln dem Kunden ein neues Vertragsangebot, das dieser innerhalb der darin bestimmten Frist annehmen kann. Bei Übermittlung einer Buchungsbestätigung oder Annahme des von uns übersandten neuen Angebots durch den Kunden kommt der entsprechende Vertrag über die Touristikleistung zu Stande.
4. Dem vermittelten Vertrag über die Touristikleistung können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters zu Grunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung - soweit vorgesehen - sowie andere Beschränkungen und obliegenheiten des Kunden geregelt sein. Die entsprechenden AGB der Anbieter werden dem Kunden auf Verlangen übersandt. Mit der Abgabe eines Angebots nach Ziff. 3. anerkennt der Kunde die ggf. geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, soweit er hierauf gesondert hingewiesen wird und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.
5. Die Buchung einer Touristikleistung erfolgt durch den Kunden auch für alle anderen in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der buchende Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen ausschließlich nur dann einzustehen hat, sofern er durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte Verpflichtung übernommen hat.

B. Pflichten des Kunden
1. Mängel der Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen; soweit zumutbar und möglich, ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Kunden zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre.
2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass wir nicht zur Entgegennahme von Mängeln bezüglich der Touristikleistung berechtigt und verpflichtet sind. Derartige Rügen sind direkt gegenüber dem Anbieter bzw. Veranstalter der vermittelten Touristikleistung zu erheben.

C. Geschäftsabwicklung
1. Wir stehen dem Kunden für alle im Zusammenhang mit der Vermittlung und Abwicklung der Touristikleistung auftretenden Fragen unter der Rufnummer +49 (0)7144/841115 während der Geschäftszeiten, d.h. Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr MEZ/MESZ zur Verfügung.
2. Mit Vertragsabschluss kann eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Soweit es sich um Reisen im Sinne der §§ 651a-m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen Übermittlung eines Sicherungsscheines des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens jedoch mit Aushändigung der Reisepapiere. Abweichend von vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Buchungsbestätigung
der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt darüber hinaus bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Soweit wir Reisen oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen
Anbieters.
3. Die Zahlung von evtl. Versicherungsprämien für Reiserücktrittskostenversicherungen o.ä. sind stets sofort mit der Anzahlung gem. Ziff. 2. fällig.
4. Wir weisen darauf hin, dass wir im Falle der nicht fristgerechten Zahlung nach Ziff. 2. berechtigt sind, vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten, wodurch dem Kunden Stornogebühren des jeweiligen Anbieters entstehen können.

D. Reiseunterlagen
1. Flugtickets in Papierform und/oder Unterlagen für sonstige Touristikleistungen einschließlich von Berechtigungsscheinen, sog. Vouchers (nachfolgend zusammenfassend "Reiseunterlagen") werden dem Kunden von uns per Post bzw. u.U. auch direkt vom Anbieter.
2. Grundsätzlich werden alle Reiseunterlagen per normalem Postbrief zugestellt. Kurzfristige Zustellungen z.B. von Flugscheinen erfolgen gemäß gesonderter Vereinbarung.

E. Vertragsänderungen (Umbuchung, Rücktritt, Stornierung)
1. Nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der Touristikleistung richten sich die Bedingungen für vom Kunden veranlasste oder gewünschte Vertragsänderungen (z.B. Umbuchung, Rücktritt) nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Wir sind berechtigt, alle auf Grund von seiten des Kunden veranlassten Vertragsänderungen entstehenden Kosten dem Kunden im Namen des jeweiligen Anbieters in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten.
2. Der Rücktritt vom Vermittlungsvertrag kann nur uns gegenüber und muss in Textform oder schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Es wird jedoch zur Vermeidung von Übermittlungsfehlern empfohlen, die Stornierung (zusätzlich) per
Einschreiben oder per Fax vorzunehmen.
3. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann im Regelfall nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Anbieter der Touristikleistung den Kunden keine günstigere Leistung anbietet.
4. Evtl. Stornierungsgebühren richten sich nach den Allgemeinen Reisebedingungen des jeweiligen Anbieters der Touristikleistung.
5. Bei Vertragsänderungen von bereits geschlossenen Luftbeförderungsverträgen sind wir zudem berechtigt, zusätzlich zu den von der Fluggesellschaft und/oder dem Ticketaussteller erhobenen Entgelten ein eigenes Service-Entgelt i.H.v. € 25,00 pro Reisenden zu erheben.

F. Reiseversicherungen
Wir weisen insbesondere auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin und empfehlen deren Abschluss. Die Kosten solcher Versicherungen sind – sofern nicht ausdrücklich angegeben – im Reisepreis nicht enthalten.

G. Visa, Pass, Zoll und Gesundheitsbestimmungen
Der Kunde sowie seine Mitreisenden sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine/ihre Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visabestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir zu diesen Fragen auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, können dafür jedoch keine Haftung
übernehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Kunden wird daher empfohlen, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen bzw. dem Auswärtigen Amt entsprechende Informationen einzuholen. Ist der Kunde von vornherein den ggf. angegebenen körperlichen Anforderungen einer Abenteuerreise, Wanderung usw. nicht gewachsen, so geschieht dies auf eigene Verantwortung selbst. Auf Rücksichtnahme,
die eine Beeinträchtigung des Reiseverlaufs für Mitreisende bedeuten würde, hat er keinen Anspruch. Einzelne Reisen sind mit besonderen Risiken behaftet. Im Hinblick auf diese Risiken geschieht die Teilnahme an den Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt besonders für Risiken, die vom Veranstalter nicht vorhersehbar sind. Eine
Haftung für Schäden, die mit dem Charakter einer Wanderreise, Kanutour, Trekkingreise, Motorschlittenreise oder einer Expedition im Zusammenhang stehen, besteht nicht.

H. Haftung von TUJA Reisen
1. Wir haften nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Touristikleistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. Dies gilt nicht, sofern wir selbst vor oder bei Vertragsabschluss eine bestimmte Eigenschaft der vertraglichen Leistung zugesichert haben und diese Eigenschaften bei oder nachErbringung der vertraglichen Leistung nicht vorhanden ist.
2. Wir sind in zumutbarem Umfang bemüht, sicherzustellen, dass die in dem jeweiligen Reiseangebot auf unseren Internetseiten verfügbaren Informationen und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Die einzelnen Angaben zu den Touristikleistungen beruhen allerdings auf den uns zur Verfügung gestellten Angaben der Anbieter. Eine Garantie hierfür wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit der Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung.
3. Wir übernehmen zudem keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter.
4. Die unter Ziff. 2. und 3. genannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit uns fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Im Übrigen haften wir bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen
Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt.
6. Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust, Untergang und/oder die Beschädigung der Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
7. Wir haften nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen unsere Dienste oder die unserer Lieferanten beeinflusst werden.

I. Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit 71726 Benningen (Deutschland). Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 24.04.2007 und gelten für die von uns angebotenen und vermittelten Reisen.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
3. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

TEIL II

Leistungen als Reiseveranstalter (Reisebedingungen)
A. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltenausschließlich für Leistungen, die wir als Reiseveranstalter erbringen. Soweit nachfolgend der Begriff „Kunde“ verwendet wird, ist dies gleichbedeutendem mit dem Begriff „Reisender“.
2. Die auf unserem Internetauftritt unter www.tujareisen.de sowie im Katalog dargestellten Reiseangebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot unsererseits dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden, an uns ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages abzugeben (invitatio ad offerendum). Die Angebotsabgabe erfolgt durch die jeweilige Anfrage an uns sei es durch Fernkommunikationsmittel oder per Post. Der anfragende Kunde ist für den Zeitraum von maximal 6 Tagen an sein Vertragsangebot gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes
erklären wir fernmündlich, in Textform oder schriftlich entweder die Annahme des auf den Abschluss eines Vertrages gerichteten Angebots oder übermitteln dem Kunden ein neues Vertragsangebot, das dieser innerhalb von 10 Tagen durch formfreie
Erklärung oder Leistung der Anzahlung annehmen kann. Bei Übermittlung einer Buchungsbestätigung oder Annahme des von uns übersandten neuen Angebots durch den Kunden kommt der entsprechende Vertrag über die Reise zu Stande.
3. Die Buchung einer Reise erfolgt durch den Kunden auch für alle anderen in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der buchende Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen ausschließlich nur dann einzustehen hat,
sofern er durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte Verpflichtung übernommen hat.

B. Leistungen
1. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in unseren Internetangeboten, sonstigen Angeboten bzw. den Katalogen sowie den Reiseunterlagen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung). Die im Katalog oder unseren Internetangeboten enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir den Kunden vor der Buchung seiner Reise informieren werden.
2. Für Ferienwohnungen/Ferienhäuser gelten regelmäßig gesonderte Reisebedingungen, die der Kunde dem jeweils für die gebuchte Ferienwohnung bzw. das gebuchte Ferienhaus ausgehändigten gesonderten Prospekt entnehmen kann.
3. Leistungsträger wie z.B. Hotels, Fluggesellschaften und Reisebüros sind von uns nicht dazu bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder gesonderte Vereinbarungen zu treffen, die über den vereinbarten Vertragsinhalt in Reisebestätigung und/oder Reisebeschreibung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen
oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
4. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich durch uns bestätigt werden.

C. Anzahlung und Restzahlung
1. Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k BGB – wir haben zur Absicherung der Kundengelder eine Insolvenzsicherung abgeschlossen -
ist eine auf den Reisepreis zu verrechnende Anzahlung von 15% des Reisepreises pro Teilnehmer zuzüglich der Kosten für abgeschlossene Versicherungen (100%) zu leisten.
2. Weitergehende Teilzahlungen bzw. Restzahlungen werden fällig, wie dies im Einzelfall mit uns vereinbart ist.
3. Der Kunde kann den Reisepreis mit Barzahlung, Überweisung oder per Überweisung begleichen, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist.
4. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Durchführung der gebuchten Reise.
5. Hinsicht der Buchung einer Ferienwohnung/eines Ferienhauses wird darauf hingewiesen, dass der Vermieter bei Übergabe der Wohnung/des Hauses für vom Kunden zu zahlenden Nebenkosten und eventuell entstehende Schäden eine angemessene Kaution verlangen kann, die nicht Bestandteil des Reisepreises ist.

D. Leistungs- und Preisänderungen
1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Mängelhaftungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden den Kunden von Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich über in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein
kostenloser Rücktritt angeboten.
2. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Für sonstige Erhöhungen gilt:
c. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht
werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
3. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20.Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte hat der Kunde unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen. Im Falle des Rücktritts vom Reisevertrag erhält der Kunde sämtliche an uns bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich in voller Höhe rückerstattet.

E. Rücktritt und Kündigung durch TUJA Reisen
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde/Reisende sich nicht an sachlich begründete
Hinweise hält. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn der Kunde die Reise in besonders grober Weise stört, was insbesondere bei Begehung von Straftaten gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung sowie das Vermögen unserer Mitarbeiter, von Leistungsträgern oder ihren Mitarbeitern sowie von anderen
Reisegästen der Fall ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns evtl. von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde den Reisepreis ganz oder teilweise trotz angemessener Nachfristsetzung nicht leistet, wobei uns ggf. zustehende zusätzliche Schadensersatzansprüche hiervon unberührt bleiben;
c. bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten zahl, wenn in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann,
werden wir den Kunden davon unterrichten;
d. bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunden den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Eventuelle weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt.

F. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Entzug der Länderrechte, Grenzschließungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene und gem. § 638 III BGB Entschädigung zu berechnende verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung sind vom Kunden und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

G. Rücktritt durch den Kunden / Umbuchung / Ersatzteilnehmer
1. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.
Die prozentuale Höhe des Ersatzanspruches in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis ergibt sich wie folgt:
bis 31 Tage vor Reiseantritt 10 %
30-21 Tage vor Reiseantritt 25 %
20-11 Tage vor Reiseantritt 40 %
10-5 Tage vor Reiseantritt 60%
4-2 Tage vor Reiseantritt 70%
1 Tag vor Reiseantritt 80%
am Tag des Reiseantritts 80%
Es bleibt dem Kunden gestattet, den Nachweis zu führen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. In diesem Fall hat der Kunde keinen bzw. nur den geringeren nachgewiesenen Schaden
zu ersetzen. Uns ist es jederzeit im Einzelfall gestattet, wahlweise und abweichend vom pauschalierten Schadensersatz auch einen höheren Schaden nachzuweisen und vom Kunden ersetzt zu verlangen.
2. Sollen auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden. Wir müssen dem Kunden daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen und Umbuchungen bis 4 Wochen vor Reiseantritt berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR.
3. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn uns der Kunde dies mitteilt. Für den Eintritt des Ersatzteilnehmers fallen unter Umständen gesonderte Kosten an, über die der Kunde vor
dem verbindlichen Wechsel des Vertragspartners von uns informiert wird. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den ggf. bestehenden besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Ersatzteilnehmer und bisheriger Kunde haften uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
4. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten im eigenen Interesse des Kunden und aus Beweisgründen jedoch am besten schriftlich erfolgen.

H. Gewährleistung (Mängelhaftung)
1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht der Mitwirkung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten
oder ganz zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat sich hierfür dazu zunächst an unsere Reiseleitung vor Ort (siehe Reiseunterlagen) zu wenden. Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, hat sich der Kunde direkt mit uns unter der Rufnummer +49 (0)7144/841115 während der Geschäftszeiten, d.h.
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr MEZ/MESZ in Verbindung zu setzen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft und trotz unserer Erreichbarkeit, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.
2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung).Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.
3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl diese seitens des Kunden verlangt wurde, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Ein sofortiges Kündigungsrecht ohne erforderliche Abmahnung steht
dem Kunden dann zu, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns unberechtigt verweigert bzw. das besondere Interesse des Kunden die sofortige Kündigung rechtfertigt und/oder dem Kunden die Reise infolge des Mangels aus wichtigem und uns erkennbarem Grund nicht zugemutet werden kann. Der Kunde schuldet uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für den Kunden nicht völlig wertlos waren.
4. Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
5. Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g BGB, reisevertragliche Mängelhaftungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit uns abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert und erweitert:
a. Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von uns erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber uns geltend zu machen;
b. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber uns unter der in den Reiseunterlagen und der Reisebestätigung angegebenen Anschrift bzw. den dort zu entnehmenden sonstigen Kommunikationsdaten erfolgen. Wir empfehlen allein aus Beweisgründen die schriftliche Geltendmachung.
c. Nach Ablauf der Monatsfrist (siehe oben) kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
6. Wir weisen darauf hin, dass die vorstehend behandelten Rechte und Obliegenheiten des Kunden im gesetzlichen Umfang (vgl. §§ 651 d bis 651g BGB) auch dann geltend, wenn diese Reisebedingungen im Einzelfall nicht Vertragsinhalt geworden sind.
7. Die Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB (nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung) verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen uns und dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.

I. Versicherungen
1. Wir sind nur dann berechtigt, vom Kunden die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass ihm bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und
notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko abgesichert. Der Sicherungsschein, der dem Kunden bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz den direkten Anspruch gegen
den Versicherer verbrieft, wird dem Kunden spätestens mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.
2. Wir weisen darauf hin, dass die Reisepreise keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer solchen Versicherung.

J. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
1. Wir haften dafür, dass Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung von uns vor Reiseantritt unterrichtet werden. Besondere in der Person des Kunden gegebene Umstände (z.B. ausländische Staatsbürgerschaft, Passeintragungen usw.) sind von uns nur zu beachten, wenn uns diese erkennbar sind, durch den Kunden ausdrücklich mitgeteilt werden oder uns infolge besonderer Umstände
hätten erkannt werden können. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn uns der
Kunde mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
2. Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig vor Reiseantritt informieren bzw. ggf. ärztlichen Rat einholen. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

K. Haftung
1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
• die gewissenhafte Reisevorbereitung;
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
• die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen oder unserem Internetauftritt angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von uns abgegeben worden oder den Reiseunterlagen des Kunden beigefügt sind;
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass speziell in nordischen Ländern, die Beförderungsleistungen in besonderem Maße den Witterungsbedingungen unterworfen sein können. Für hierdurch entstandene Verzögerungen und/oder zusätzliche Kosten haften wir nicht.
3. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
4. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Kunden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Kunde
ausdrücklich hingewiesen wird und die wir ihm auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
5. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
b. soweit wir für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
6. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 10.000 EUR; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
7. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

L. Verjährung / Abtretungsverbot
1. Die Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund jedoch mit Ausnahme solcher aus unerlaubter Handlung verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen uns und dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.
2. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus Anlass der Reise an Dritte, auch an Ehegatten sowie die gerichtliche Geltendmachung Ansprüche Dritter nach Abtretung im eigenen Namen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn unsererseits ein schützenswertes Interesse an dem Verbot nicht oder nicht
mehr besteht oder die berechtigten Belange des Kunden an die Abtretbarkeit der Forderung überwiegen.

M. Besondere Bestimmungen für Gruppenreisen
Zusätzlich zu den vorstehenden Bedingungen gelten für Gruppenreisen die nachfolgenden besonderen Bestimmungen:
1. Im Reisepreis unserer Gruppenreisen sind – soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde – folgende Leistungen enthalten:
a. Unterkunft und Verpflegung entsprechend der Ausschreibung;
b. Betreuung und Reiseleitung uns ab/bis Stuttgart;
c. Beförderung per Bahn, Bus, Schiff oder Flug entsprechend der Ausschreibung;
d. Rundfahrten, Ausflugsprogramme und sonstige Aktivitäten entsprechend der Ausschreibung bzw. gemäß Vereinbarung. Wir behalten uns die Abweichung einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vor, sofern diese Abweichungen nach Vertragsabschluss notwendig wurden, und sie die
gebuchte Reiseleistung nicht erheblich beeinträchtigen. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

2. Nicht im Reisepreis enthalten sind
a. Getränke;
b. nicht genannte Verpflegungsleistungen, Ausflüge, Aktivitäten und Eintrittsgelder;
c. Trinkgelder für Fahrer und Reiseleiter;
d. persönliche Ausgaben (Telefon, Minibar usw.)
e. Reiseversicherungen (wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung)
3. Sämtliche Namen der Reiseteilnehmer müssen spätestens 1 Monat vor Reisebeginn vorliegen. Wir empfehlen die Namensnennung bereits 2-3 Monate vor Reisebeginn vorzunehmen, so dass ausreichend Zeit für die Überprüfung der Gruppengröße
und die Anzahl der benötigten Zimmer verbleibt.
4. Sofern Visa zu beantragen sind, müssen die Visaunterlagen spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt mit einem Passbild, einem vom Antragsteller eigenhändig unterzeichneten Visumsantrag sowie dem Reisepass vorliegen. Der Reisepasse muss mindestens
noch 6 Monate nach Ende der Reise gültig sein.
5. Der Anmelder der Gruppenreise erhält aus Vereinfachungsgründen Sicherungsscheine nach § 651 k BGB entsprechend der maximalen Teilnehmerzahl mit der Bitte, diese an die Mitglieder der Reisegruppe auszuhändigen und überzählige Exemplare an
uns zurückzureichen.
6. Bei Rücktritt der gesamten Gruppe bis 2 Monate vor Reisebeginn berechnen wir einen pauschalen Aufwandsersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unseren Aufwand in Höhe von 200,00 €. Für den Rücktritt einzelner Teilnehmer gelten die
Bestimmungen gemäß Teil II G. 1. Es bleibt dem Kunden gestattet, den Nachweis zu führen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. In diesem Fall hat der Kunde keinen bzw. nur den
geringeren nachgewiesenen Schaden zu ersetzen. Uns ist es jederzeit im Einzelfall gestattet, wahlweise und abweichend vom pauschalierten Schadensersatz auch einen höheren Schaden nachzuweisen und vom Kunden ersetzt zu verlangen.

N. Gerichtsstand / Sonstiges / Datenschutz

1. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit 71726 Benningen (Deutschland). Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 01.11.2006 und gelten für die von uns angebotenen Reisen.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
3. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

N. Veranstalter
TUJA Reisen Inh. Terttu Jauss
Otto-Hahn-Str. 12
D-71726 Benningen

Tel. 07144/841115
Fax 07144/841114
eMail: info@tujareisen.de
Internet: www.tujareisen.de

Stand: 24.04.2007

 

Bedingungen der International Air Transport Association (IATA) (*.pdf Datei, 163KB)